Französische Gesetzgebung zu Urnen
Gesetzgebung zu Urnen
Die Gesetze zur Einäscherung von Körpern sind streng und streng reguliert. Es ist nicht leicht zu wissen, was autorisiert ist und was nicht, zumal das Gesetz von 2008 die Bedingungen für die Aufbewahrung von Urnen geändert hat. Hier sind die wichtigen Punkte der Regulierung der Einäscherung und des Schicksals der Urnen.
Erinnerung an das Gesetz zur Einäscherung
Die Einäscherung ist nach folgenden Kriterien gestattet:
- nach den letzten schriftlichen Wünschen des Verstorbenen oder nach dem Willen der Person, die befugt ist, zur Beerdigung des Verstorbenen in der Lage zu sein (zusätzlich zu seinem Familienstand und seinem Wohnsitz ist eine Begründung erforderlich);
- durch den Arzt, der für die Überprüfung des Todes verantwortlich ist und der garantiert, dass die Einäscherung kein medizinisch-rechtliches Problem darstellt;
- gegebenenfalls durch die Bescheinigung des Einbalsamierers oder des Arztes.
Wenn die Einäscherung ein medizinisch-rechtliches Problem darstellt, wird die Staatsanwaltschaft nach einer möglichen Autopsie durch einen Gerichtsmediziner (auf Kosten der Familie) die Genehmigung erteilen.
Wenn der Tod im Ausland eintritt, erteilt der Bürgermeister der Gemeinde, in der die Einäscherung durchgeführt wird, die Genehmigung (die ärztliche Bescheinigung wird dann durch eine Genehmigung zum Transport der Leiche ersetzt).
Für Todesfälle in Frankreich wird die Genehmigung entweder vom Bürgermeister der Gemeinde erteilt, in der der Tod stattgefunden hat, oder vom Bürgermeister der Gemeinde, in der die Abfüllung erfolgt, wenn die Leiche transportiert wurde.
Fristen, zu denen eine Einäscherung durchgeführt werden kann:
- Wenn der Tod in Frankreich stattgefunden hat, kann die Einäscherung mindestens 24 Stunden nach und höchstens sechs Tage nach dem Tod erfolgen.
- Wenn es im Ausland oder sogar in einem überseeischen Gebiet stattfindet, findet es maximal sechs Tage nach der Ankunft der Leiche in Frankreich statt.
Sonn- und Feiertage zählen bei dieser Berechnung nicht und eine Ausnahme ist unter besonderen Umständen möglich. In diesem Fall ist es der Präfekt des Einäscherungsortes, der seine Genehmigung erteilt.
Sobald die Einäscherung stattgefunden hat, wird die Asche pulverisiert und in einer Urne gesammelt, auf der auf einer Tafel außerhalb der Einäscherung der Ort der Einäscherung und die Identität des Verstorbenen angegeben werden müssen.
Bestimmungsort der Asche
Wenn der Bestimmungsort der Asche nicht festgelegt ist, kann die Urne maximal ein Jahr lang im Krematorium, in dem die Einäscherung durchgeführt wurde, oder an einem Ort der Verehrung für denselben Zeitraum aufbewahrt werden, wenn die Person, die sie zur Verfügung gestellt hat bei der Beerdigung fragt. Dieser letzte Punkt bedarf der Zustimmung des Vereins, der für den Ort der Verehrung zuständig ist. Achtung, wenn die Frist überschritten wird und keine Entscheidung getroffen wird, wird die Asche auf dem Friedhof der Gemeinde verteilt, auf der der Tod stattgefunden hat, oder ohne einen dafür vorgesehenen Ort.
Die Asche kann dann:
- oder in einem bebauten Raum, Friedhof oder Reiseroute verteilt sein;
- in der Natur verteilt sein. In diesem Fall muss die Person, die die Beerdigung durchgeführt hat, dem Rathaus die Erklärung des Geburtsortes des Verstorbenen abgeben, damit seine Identität und der Ort der Zerstreuung erfasst und in einem Register vermerkt werden. Die Verbreitung auf öffentlichen Straßen ist verboten.
- in der Urne aufbewahrt werden, kann in einer Grabstätte begraben, in einem Denkmal (auf einem Friedhof oder einer Reiseroute) versiegelt oder in einem Kolumbarium untergebracht werden.
Nach dem Gesetz von 2008 kann die Asche nicht im Haus der Familie aufbewahrt werden. Es ist jedoch möglich, die Asche zu verteilen und die leere Urne zu Hause aufzubewahren.
Quelle: GESETZ Nr. 2008-1350 vom 19. Dezember 2008 in Bezug auf die Bestattungsgesetzgebung
Beachten Sie, dass es toleriert wird, einen symbolischen Teil in a zu setzen Reiseroutenschmuck.